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Krankentagegeld ab dem 43. Tage Arbeitunfähigkeit

Krankentagegeld ab dem 43. Tag Arbeitsunfähigkeit

GKV-versicherte Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall für die Dauer von sechs Wochen eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Nach 42 Tagen endet diese Lohnfortzahlungspflicht allerdings – Ihr Kunde bezieht dann ein Krankentagegeld von seiner GKV. Hierbei kann es zu einer Einkommenslücke kommen. Diese Lücke können Ihre Kunden durch den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung schließen.