Die Betriebsgebäudeversicherung springt unter anderem bei Schäden durch einen Brand, durch Leitungswasser sowie Sturm und Hagel ein. Angesichts des Klimawandels ist es oft sinnvoll, sie durch einen Elementarschaden-Baustein zu ergänzen. Damit sind dann zum Beispiel auch die Folgen von Starkregen oder Überschwemmungen abgedeckt. „Eine gute Gebäudeversicherung leistet ebenfalls bei Schäden, die bei einem Einbruch entstehen, etwa an Rollläden, Fenstern oder Türen“, erklärt Fabian Zeth, Spezialist für Gewerbeversicherung bei der Inter Versicherungsgruppe. „Auch Überspannungsschäden durch einen Blitzeinschlag sollten mitversichert sein. Auf Wunsch können außerdem ,unbenannte Gefahren‘ abgedeckt werden – beispielsweise wenn ein Baum umstürzt oder ein Marder die Dachdämmung zerstört.“
Mit einer Inhaltsversicherung schützen Sie als Unternehmer Ihr Betriebseigentum. Dazu zählen Maschinen und Werkzeuge ebenso wie die kaufmännische Einrichtung, also etwa Computer, Drucker, Büromöbel und Geschäftsunterlagen. Ebenfalls versichert sind Waren und Vorräte sowie Eigentum von Kunden oder Mitarbeitern, das sich auf dem Betriebsgelände befindet. „Im Grunde ist die Inhaltsversicherung das gewerbliche Gegenstück zur privaten Hausratversicherung“, so Inter-Spezialist Zeth. „Sie gleicht im Schadensfall Kosten für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung beschädigter Sachen zum Neuwert aus. Außerdem erstattet sie Einnahmeausfälle bei einer Betriebsunterbrechung. Versicherte Risiken sind Brand und Blitzschlag, Einbruch und Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel – doch auch hier ist ein Elementarschutz-Baustein in vielen Fällen empfehlenswert.“
Eine Inhaltsversicherung brauchen Sie als Unternehmer immer – unabhängig davon, ob Sie Eigentümer des Betriebsgebäudes sind oder die Räume gemietet haben. Nur so ist das Betriebseigentum umfassend geschützt. Um die Gebäudeversicherung müssen Sie sich als Mieter dagegen nicht kümmern. Sie abzuschließen, ist Sache des Eigentümers. Als Vermieter kann er die Kosten für Beiträge allerdings auf den Mieter umlegen.
Wichtig für Unternehmer, die planen, ein Gebäude für den eigenen Betrieb zu kaufen: Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Hausherrn über. Nach der Eintragung ins Grundbuch können Sie die Versicherung aber mit einer Frist von einem Monat kündigen und eine neue abschließen. Bevor Sie entscheiden, ob Sie diesen Weg gehen oder die bestehende Police übernehmen, sollten Sie unbedingt gemeinsam mit einem Versicherungsprofi prüfen, ob Umfang und Leistungen der alten Police zu Ihrem Betrieb passen!
Eine individuelle Beratung zeigt, worauf es beim Abschluss einer Gebäude- und Inhaltsversicherung ankommt.

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Heiner Müller
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