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Mittelstand aktuell - Ausgabe 1 / 2026

So wichtig kann eine Keyperson-Versicherung werden

Haben Sie schon einmal von der sogenannten Keyperson-Versicherung gehört? Für viele Unternehmen ist sie eine sinnvolle Absicherung, sollte der Geschäftsführer oder eine andere Schlüsselkraft im Unternehmen durch Krankheit, einen Unfall oder Ähnliches plötzlich ausfallen. Sei es der Chef selbst, ein Bauleiter, eine Führungskraft aus dem Vertrieb oder ein hochspezialisierter IT-Techniker – die meisten Betriebe sind personell nicht in der Lage, solche Leute sofort 1:1 zu ersetzen. Die Folgen können teuer werden. Etwa wenn Vertragsstrafen durch unerledigte Arbeiten drohen, wenn Liefertermine nicht eingehalten werden, Kundenkontakte abreißen oder Umsätze einbrechen.


Finanzielle Risiken werden auf den Versicherer übertragen

Mit einer Keyperson-Versicherung übertragen Unternehmen die finanziellen Risiken, die mit dem Ausfall einer Schlüsselkraft einhergehen, auf den Versicherer. Dies geschieht meist in Form einer Risikolebens-, einer Unfall- oder einer „Schwere-Krankheiten-Versicherung“. Bei den versicherten Personen kann es sich um Geschäftsführer, andere leitende Angestellte oder um Fachkräfte handeln, von deren Tätigkeit der Betriebserfolg entscheidend abhängt. Vor allem bei kleineren Start-ups, in denen am Anfang so gut wie alles „Chefsache“ ist, kann das im Ernstfall den Bestand des noch jungen Unternehmens retten.

Denn: Sollte ein „versichertes Ereignis“ eintreten (zum Beispiel eine Krankheit, ein Unfall oder der Tod der Schlüsselperson), erstattet die Versicherung dem Unternehmen die entstehenden Kosten oder leistet eine Einmalzahlung. In letzterer Variante können mit dem Geld etwa finanzielle Einbußen ausgeglichen oder Kreditverpflichtungen abgesichert werden. Wie die Versicherungssumme eingesetzt wird, bleibt dem Unternehmen überlassen. Häufig wird sie beispielsweise auch dazu verwendet, um Durststrecken zu überbrücken, bis eine Ersatzkraft gefunden und eingearbeitet wurde.

Experten raten außerdem zu einem Notfallplan

Für den Fall, dass eine versicherte Person die Firma verlässt, besteht in der Regel die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags. Eine ordentliche Kündigung ist auf dem üblichen Weg jeweils zum Ablauf der Versicherungsperiode möglich, sofern keine Mindestlaufzeit vereinbart wurde.

Damit das Unternehmen im Ernstfall handlungsfähig bleibt, raten Experten neben dem Abschluss einer Keyperson-Versicherung aber auch dazu, einen detaillierten Notfallplan zu erstellen. Darin sollte festgehalten werden, welche Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden müssen, beispielsweise, welche Anwälte hinzugezogen werden sollten. Wichtige Passwörter und Zugangsdaten sollten in diesem Plan ebenfalls enthalten sein. Das gleiche gilt für den Zugang Vorsorge- und Unternehmensvollmachten. Im Paket mit einer individuell erarbeiteten Keyperson-Versicherung entsteht so ein wesentlicher Baustein im Risikomanagement eines Unternehmens.


Treffen Sie Vorsorge für den Ausfall von Schlüsselpersonen!

Mit einer Keyperson-Versicherung bleibt der Betrieb auch im Ernstfall stabil und handlungsfähig.

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