Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet dafür den umfassendsten Schutz. Doch Vorerkrankungen, ein risikoreicher Beruf oder das verfügbare Budget können einen Abschluss erschweren. Am Markt hat sich in der Vergangenheit ein breites Angebot an Lösungen etabliert:
Kann der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eine vereinbarte monatliche Rente. Bei den meisten Tarifen liegt die maßgebliche Grenze bei 50 Prozent Berufsunfähigkeit.
Die BU knüpft direkt an die konkrete berufliche Tätigkeit an. Es muss weder eine bestimmte Fähigkeit verloren gehen noch eine festgelegte Krankheit oder ein Unfall vorliegen. Kann der aktuelle Beruf nur noch maximal zu 50 Prozent ausgeübt werden, gilt man als berufsunfähig.
Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn eine wichtige Fähigkeit wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen oder Greifen entsprechend den Vertragsbedingungen verloren geht. Ob der bisherige Beruf weiterhin ausgeübt werden kann, ist für die Leistung nicht entscheidend.
Im Gegensatz zur BU zählt nicht die Arbeitsfähigkeit im konkreten Beruf, sondern der Verlust definierter Fähigkeiten. Besonders für körperlich Tätige kann sie eine interessante Alternative sein, wenn eine BU zu teuer oder nicht möglich ist.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) zahlt eine monatliche Rente, wenn aus gesundheitlichen Gründen grundsätzlich kaum noch einer Erwerbstätigkeit nachgegangen werden kann.
Die Leistungshürde liegt deutlich höher als bei der BU. Es reicht nicht, nur den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben zu können.
Die Dread-Disease-Versicherung leistet bei bestimmten schweren Erkrankungen, die im Vertrag festgelegt sind. Dazu können beispielsweise Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall gehören. Statt einer laufenden Rente gibt es in der Regel eine einmalige Kapitalzahlung.
Entscheidend ist die versicherte Diagnose. Ob und in welchem Umfang weiterhin gearbeitet werden kann, spielt für die Leistung keine Rolle. Das Kapital steht dann flexibel zur Verfügung, etwa um laufende Ausgaben, eine berufliche Auszeit oder notwendige Veränderungen im Alltag zu finanzieren.
Das Krankentagegeld ist für eine andere Situation gedacht: Eine Erkrankung verhindert vorübergehend die Arbeit und dadurch entsteht eine Einkommenslücke. Nach der vereinbarten Karenzzeit wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ein festgelegter Betrag gezahlt.
Anders als BU, EU oder Grundfähigkeitsversicherung ist das Krankentagegeld auf eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit ausgerichtet. Es kann insbesondere für Selbstständige oder bei größeren Einkommenslücken nach Ende der Lohnfortzahlung den laufenden Lebensunterhalt stabilisieren.
Eine private Unfallversicherung leistet, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung führt. Je nach Vertrag kann neben einer Kapitalzahlung auch eine monatliche Unfallrente vereinbart werden.
Die Ursache muss ein Unfall sein. Gesundheitliche Einschränkungen durch Krankheiten sind grundsätzlich nicht abgedeckt.
Es gibt viele Lösungen, das Einkommen abzusichern, die an unterschiedlichen Situationen ansetzen. Deshalb ist ein umfassender Vergleich ratsam, damit der Schutz zum eigenen Budget, aber auch zur Lebenssituation und den gesundheitlichen Voraussetzungen passt.
Finanzielle Sicherheit bewahren

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